In Deutschland entsteht ein Flickenteppich an Regelungen. Ein neuer Corona-Gipfel soll Klarheit bringen. Eine Übersicht, was in welchem Bundesland gilt. 

Frankfurt – Deutschland befindet sich mitten in der vierten Corona-Welle*. Auf steigende Neuinfektionen reagiert die Politik nun mit neuen Regelungen. Zentrales Instrument der derzeitigen Pandemiephase sind die 2G- beziehungsweise 3G-Regelungen. Hintergrund dessen ist, dass vor allem ungeimpfte Personen auf den Intensivstationen deutscher Krankenhäuser liegen, teils mit schweren Verläufen der Krankheit Covid-19.

Für Markus Söder*, Ministerpräsident von Bayern, handelt es sich mittlerweile um eine „Pandemie der Ungeimpften“. Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach* sieht das ähnlich, wie er jüngst bei Anne Will* in der ARD* betonte: „Ungeimpfte sind die Treiber der Pandemie.“

Corona-Regeln: 2G oder 3G? – Ein Überblick, was in welchem Bundesland gilt

Allerdings sind es vor allem die Bundesländer die nun aktiv werden – und neue Corona-Regeln beschließen.

Daraus ergibt sich ein Flickenteppich. Ein Überblick, was nun in welchem Bundesland gilt:

  • Bayern: In Bayern gilt ein Ampel-System als zentraler Anhaltspunkt für Corona-Regeln. Seit Montag (08.11.2021) steht die bayerische Ampel auf Rot. Deshalb gilt nun flächendeckend die 2G-Regelung. Von nun an haben  nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Gaststätten, Hotels und Pensionen. Ein alternativer PCR-Test reicht künftig nicht mehr aus.
  • Zudem gilt 2G für Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen – eine Ausnahme gilt für Kinder unter 12 Jahren, für die noch keine Impfung zugelassen wurde. Eine Sondersituation stellt der Friseurbesuch dar. Bei körpernahen Dienstleistungen bleibt es bei 3G plus – Ungeimpfte haben also weiter Zutritt, aber nur mit einem negativen PCR-Test. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten dabei laut Gesundheitsministerium als getestet, brauchen also im Friseurladen keinen negativen PCR-Test.
  • Neu ist, dass jetzt auch bei verpflichtendem 2G eine FFP2-Maskenpflicht vorgeschrieben ist, also zum Beispiel bei Veranstaltungen, im Kino und Theater – außer ein Mindestabstand von 1,5 Metern wird eingehalten. In der Gastronomie können Gäste die FFP2-Maske an ihrem Platz abnehmen.
  • Darüber hinaus neu: Die Maskenpflicht bei verpflichtendem 2G wird auch bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen unter freiem Himmel ausgeweitet. Sie gilt dort nun auch außerhalb von Eingangs- und Begegnungsbereichen.
  • Nordrhein-Westfalen: NRW will in der Corona-Pandemie ebenfalls zunehmend auf 2G setzen. Wegen stark steigender Corona-Zahlen sollen im Freizeitbereich Zugangsbeschränkungen für Erwachsene eingeführt werden, die nicht geimpft oder genesen sind. Das hat Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Dienstag (16.11.2021) angekündigt. In besonders sensiblen Bereichen soll sogar 2G plus gelten – also aktuelle Tests auch für Geimpfte und Genesene. Dies betreffe unter anderem Karnevalssitzungen, sagte Wüst. Die 2G-Regel soll auch für Weihnachtsmärkte in NRW gelten.
  • Nordrhein-Westfalen setzt ähnlich wie Bayern auf Warnstufen, allerdings auf keine Ampel. Einen erneuten Lockdown hatte die Landesregierung um Wüst bereits verneint. Bislang reichen für Ungeimpfte Schnelltests aus, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Mit Blick auf die Beratungen von Bund und Ländern am Donnerstag (18.11.2021) hatte Wüst sich dafür ausgesprochen, sich auf einen gemeinsamen „Fahrplan für die Wintermonate“ zu verständigen. Dazu sollte aus seiner Sicht eine 2G-Regelung im Freizeitbereich gehören sowie eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz.
  • Hessen: In Hessen gilt ebenfalls ein Corona-Stufenplan. Seit Montag (08.11.2021) setzt die Landesregierung um Ministerpräsident Volker Bouffier auf das 3G Plus-Modell. Zentraler Aspekt dessen ist, dass negative Schnelltests für Ungeimpfte nicht mehr ausreichen, falls sie gewisse Veranstaltungen besuchen wollen. Stattdessen sind negative PCR-Tests notwendig.*

    Für Weihnachtsmärkte in Hessen soll es keine Zugangsbeschränkungen, etwa in Form einer Test- oder Impfnachweispflicht, geben. Abstands- und Hygieneregeln sollen jedoch eingehalten werden. In geschlossenen oder überdachten Räumen soll mindestens die 3G-plus-Regel (genesen, geimpft oder PCR-getestet) gelten. Strengere Vorgaben im Hygienekonzept sind jedoch individuell möglich.

  • Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch (17.11.2021) die 2G-Regel. Wie die Landesregierung um Ministerpräsident Winfried Kretschmann mitteilte, wird Baden-Württemberg aufgrund der sich zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen dann die sogenannte Corona-Alarmstufe erreichen.
  • Die Alarmstufe ist die vorerst letzte Stufe des Eskalationskonzeptes. Überschreitet die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen am zweiten Werktag in Folge den kritischen Wert von 390, tritt die Corona-Alarmstufe und die 2G-Regelung automatisch in Kraft. Nur noch Geimpfte und Genesene haben dann Zugang zu Restaurants, Museen, Kinos, Fitnessstudios sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen.
  • Im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe die 3G-Regelung ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind zudem Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote. In den Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Angesichts der dramatischen Corona-Lage schließt Kretschmann einen erneuten Lockdown nicht aus.
  • Niedersachsen: Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen steigt Niedersachsen schrittweise auf 2G um. Seit Donnerstag (11.11.2021) gilt eine verschärfte Corona-Verordnung. Darin vorgesehen ist, dass 2G bereits ab früheren Warnstufen greift. Ab Warnstufe 1
  • Ab Warnstufe 2 ist die Durchsetzung von 2G in Innenräumen der Gastronomie verpflichtend. In Diskotheken, Clubs und Bars gilt die 2G-Regel ab Warnstufe 2 sowohl drinnen als auch draußen. Ab Warnstufe 3 darf ausschließlich draußen geöffnet sein.
  • Der Corona-Stufenplan in Niedersachsen gilt derzeit nicht für das komplette Bundesland, sondern auf regionaler Ebene. 2G gilt landesweit als Option für die Gastronomie, den Einzelhandel und sonstige Events und wird von der Landesregierung „dringend empfohlen“. Beschließt ein Landkreis die Regelung, entfallen das Abstandsgebot und Maskenpflicht. Die Landesregierung kündigte bereits an, die Regeln zeitnah weiter zu verschärft, auch eine niedersachsenweite 2G-Regel könnte dann kommen.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Städte und Landkreise, die auf der Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen erreichen, gilt die 2G-Regel. Dies greift bislang noch nirgendwo, das könnte sich aber in dieser Woche ändern.
  • Ausgenommen von 2G sind Kinder unter 12 Jahren; für 12- bis 17-Jährige gilt das bis Jahresende. 7- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test vorlegen. In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel.
  • Sachsen: In Sachsen regelt die aktuelle Warnstufe, dass im Bundesland die 2G-Regel gilt – in zahlreichen Bereichen: Fitnessstudios, Kinos, Theater und Museen sind beispielsweise betroffen. Die 2G-Regelung gilt seit Montag (08.11.2021) und ist Maßstab der derzeitigen Corona-Regeln. In besonders gefährdeten Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern soll bald eine generelle Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene gelten, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag (16.11.2021). Für den Öffentlichen Nahverkehr und Gottesdienste gibt es Ausnahmen von der 2G-Regel. In den Ausnahmefällen verweist die sächsische Landesregierung auf die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot.
  • Auch für den Einzelhandel gilt bislang eine Ausnahme von der 2G-Regelung. Angesichts der drastisch gestiegenen Corona-Infektionszahlen will das Land die Schutzmaßnahmen jedoch weiter verschärfen. Bei Erreichen der Überlastungsstufe soll die 2G-Regel auch im Einzelhandel greifen. Ausgenommen sind Supermärkte und Drogerien. Für die Organisatoren von Freizeit- und Kulturveranstaltungen ist eine 2G-plus-Option geplant. Für Weihnachtsmärkte gelten besondere Regelungen: In Flanierbereichen gelten keinerlei Einschränkungen, in Verweilbereichen allerdings 2G.
  • Schleswig-Holstein: Im Vergleich zu Sachsen gilt in Schleswig-Holstein nicht das 2G-Konzept, sondern die 3G-Regelung landesweit. Um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können, benötigen Ungeimpfte einen negativen Schnelltest, keinen PCR-Test. Für Weihnachtsmärkte gelten noch keine speziellen Corona-Regeln.
  • Die Landesregierung erwägt nun bei größeren Veranstaltungen in Innenbereichen den Wechsel zum 2G-Modell. Über konkrete Bereiche soll diese Woche beraten werden.
  • Sachsen-Anhalt: Auch in Sachsen-Anhalt gilt weitestgehend die 3G-Regelung. Eine Ausweitung auf 2G hält sich die Landesregierung bislang offen. Die Landesregierung begründet ihr Vorgehen damit, dass noch unklar ist, was nach dem Auslaufen der „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“, das für Ende November geplant ist, gelten soll.

    Um die Gastronomie besuchen und am kulturellen Leben teilnehmen zu können, benötigen nicht gegen das Coronavirus geimpfte Personen einen negativen Schnelltest. Auf Weihnachtsmärkten entfallen die Corona-Beschränkungen weitestgehend.

  • Hamburg: Hamburg hat am Dienstag (16.11.2021) die Corona-Regeln verschärft und das bestehende 2G-Modell ausgeweitet. Es gilt jetzt verpflichtend für Gastronomie, Bars, Clubs, Diskos, körpernahe Dienstleister, Sport in geschlossenen Räumen sowie Freizeitchöre und Orchester.
  • Wesentliche körpernahe Dienstleistungen wie Haare schneiden, Fußpflege und medizinische Behandlungen sind weiterhin unter 3G-Bedingungen möglich. Keine Verschärfungen gibt es vorerst im Einzelhandel oder öffentlichen Nahverkehr. Von den neuen Regeln sind Kinder unter 18 Jahre und Ungeimpfte aus medizinischen Gründen ausgenommen.
  • Berlin: Seit Montag (15.11.2021) gelten in der Hauptstadt umfangreiche 2G-Regeln. Es haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien, ein negativer Test reicht nicht mehr. Das betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen oder Vergnügungsstätten wie Spielhallen, außerdem geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo genau wie im Tierpark. Auch für den Friseurbesuch gilt 2G. Ausgenommen sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.
  • Brandenburg: Ebenfalls seit Montag (15.11.2021) gilt in Brandenburg die 2G-Regel in Gaststätten, Hotels, Kinos, Theatern, Diskotheken, Clubs und Festivals. Eine Ausnahme gibt es für unter 18-Jährige mit negativem Test und für die, die nicht geimpft werden können.
  • Bremen: Bremen setzt – ähnlich, wie viele andere Bundesländer, auf ein Stufenmodell in der Bewertung der Corona-Lage. Die dortigen Fallzahlen ergeben derzeit ein 3G-Modell. Die 2G-Regel ist eine Option bei höheren Warnstufen. Restaurants, Theater, Clubs oder auch Musikschulen und Sportstätten dürfen sie anwenden.
  • Das Bremer 3G-Modell setzt bei Ungeimpften vor allem auf negative Schnelltests als Nachweis für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
  • Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz gilt aktuell das 3G-plus-Prinzip in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens. Hotels, Restaurants und Kinos müssen zum Beispiel bei Ungeimpften den Testnachweis kontrollieren. Die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen ist beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind.
  • PCR-Tests sind dabei nicht notwendig. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden generell aufgehoben. Bislang mehren sich die Hinweise, dass eine Verschärfung – zu einem 2G-Modell – in Rheinland-Pfalz nicht geplant ist.
  • Saarland: Hier gilt das Saarland-Plus-Modell mit einer weitgehenden 3G-Regelung etwa für Innenbereiche von Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Sportveranstaltungen. Schon ab Anfang kommender Woche könnten verschärfte Regeln gelten.
  • Das Kabinett hat sich am Dienstag (16.11.2021) auf die Einführung der 2G-Regel im Innenbereich verständigt, teilte Regierungssprecher Alexander Zeyer in Saarbrücken mit. Demnach sollten dann nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Gastronomie und Indoor-Veranstaltungen haben. Die Details einer neuen Verordnung müssten aber noch erarbeitet werden und könnten dann nach den Bund-Länder-Beratungen beschlossen werden.
  • Thüringen: Das Thüringer Kabinett hat am Dienstag (16.11.2021) die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Diese soll in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und für Veranstaltungen gelten. Die neuen 2G-Regeln sollen bereits in der laufenden Woche von den Kommunen umgesetzt und später in einer neuen Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben werden.
  • Die 2G-Pflicht soll vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte gelten. Ein ungeimpfter Kellner etwa, in dessen Restaurant eine 2G-Pflicht für Gäste besteht, kann alternativ auch einen negativen PCR-Test vorweisen, um weiter seiner Arbeit mit Kundenkontakt nachgehen zu können. Außerdem sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche geplant. Der Einzelhandel bleibt nach dem Kabinettsbeschluss ebenfalls von der 2G-Regelung ausgenommen.

1G, 2G oder 3G? Neue Debatte um Corona-Regeln in Deutschland

Fachleute diskutieren derzeit unter anderem eine mögliche 1G-Regel in Deutschland. Unter anderem hat Virologe Jonas Schmidt-Chanasit davor gewarnt, die Wirkung der 2G-Regel zu überschätzen. 2G gebe eine „Scheinsicherheit“, so der Virologe gegenüber dem Deutschlandfunk. Damit spielte der Virologe darauf an, dass auch Geimpfte das Coronavirus weitergeben könnten.

3G, 3G Plus, 2G und 1G

Was bedeuten die Corona-Regeln eigentlich?*

Corona-Gipfel: Olaf Scholz kündigt neues Bund-Länder-Treffen an

Olaf Scholz*, designierter Bundeskanzler, hat am Donnerstag (11.11.2021) einen erneuten Corona-Gipfel angekündigt. „Wir müssen unser Land winterfest machen“, so Scholz im Bundestag.

Das Bund-Länder-Treffen findet am Donnerstag (18.11.2021) statt. Dann könnten bundesweit neue Corona-Regeln beschlossen werden. (tu/sne mit AFP/dpa) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.